Auf jedem Arbeitsplatz werden personenbezogene Daten verarbeitet, wenn die Mitarbeitenden das Fachrecht im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit umsetzen. Damit findet für sie auch das Datenschutzrecht Anwendung, insbesondere die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem müssen die Mitarbeitenden weitere Anforderungen erfüllen, bei denen auch das Datenschutzrecht Anwendung finden kann, wenn sie personenbezogenen Daten verarbeiten. So sind z. B. nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Das Offene-Daten-Gesetz SH (ODaG SH) regelt, dass die Verwaltungen Daten bereitstellen sollen/ können, „um den freien und ungehinderten Zugang der Allgemeinheit zu allen nicht schützenswerten, digitalen Daten zu stärken". Hinzu kommen neue Techniken (z. B. Chatbots wie ChatGPT), die die Mitarbeitenden in ihren zunehmenden komplexen Tätigkeiten unterstützen mit weiteren einzuhaltenden Reglungen z. B. die VO der EU zur Künstlichen Intelligenz - und immer muss zumindest die Anwendung des Datenschutzrechts geprüft und ggf. umgesetzt werden.
Die DSGVO unterstützt diesen freien Verkehr personenbezogener Daten explizit gem. Art. 1. Sie legt die Regeln fest, damit diese Daten ausreichend geschützt werden. In diesem Seminar wird aufgezeigt, wie diese sich scheinbar widersprechenden und zudem komplex erscheinenden Regelungen datenschutzkonform praktisch umgesetzt werden können. Dafür werden die wesentlichen rechtlichen Verpflichtungen nach dem Datenschutzrecht an Hand von Beispielen aus der Praxis erläutert. Aktuelle gerichtliche Entscheidungen werden einbezogen. Mit eigenen Anwendungsbeispielen der Teilnehmenden werden datenschutzkonforme Lösungen gemeinsam entwickelt. Vorkenntnisse im Datenschutzrecht sind nicht erforderlich.